Home >  Term: Biologische Waffen-Übereinkommens (BWÜ)
Biologische Waffen-Übereinkommens (BWÜ)

Internationales Übereinkommen zur Unterzeichnung aufgelegt, 10. April 1972; 26. März 1975 in Kraft getreten. Prohibits die Vertragsstaaten aus Entwicklung, Produktion, Lagerung, Erwerb oder beibehalten: 1) biologische Arbeitsstoffe oder Toxine, die Typen und in Mengen, haben keine Rechtfertigung für Prophylaxe, Schutz- oder andere friedliche Zwecke; und 2) Waffen, Ausrüstung oder Trägersysteme entwickelt, um solche Agenten oder Toxine, die feindlichen Zwecken oder in bewaffneten Konflikten. Verpflichtet die Vertragsstaaten, solches Material innerhalb von 9 Monaten in Kraft tritt, zu zerstören aber erlaubt defensiven biologischen Forschung.

0 0

Creator

  • Martin Schulz
  • (Frankfurt, Germany)

  •  (V.I.P) 29120 points
  • 100% positive feedback
© 2025 CSOFT International, Ltd.