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Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ)

Internationales Übereinkommen zur Unterzeichnung aufgelegt, 13. Januar 1993; 29. April 1997 in Kraft getreten. Verbietet die Vertragsstaaten entwickeln; produzieren; sonst Erwerb, Lagerung, oder Beibehaltung chemische Kampfstoffe (CW); CW, direkt oder indirekt an Dritte zu übertragen; CW; Beteiligung an militärischen Vorbereitungen CW verwenden; mit Aufruhr Bekämpfungsmittel als eine Methode der Kriegsführung; oder Unterstützung, Förderung, oder induzierende jemand eine Tätigkeit, die nach dem Übereinkommen verbotenen auszuüben. Erfordert die Vertragsstaaten um CW besitzen oder besitzen, oder befinden sich überall unter ihrer Jurisdiktion oder Steuerung; zerstören alle CW sie im Hoheitsgebiet der anderen Vertragsstaaten; aufgegeben zu zerstören und zu zerstören oder zu konvertieren alle Produktionsstätten CW, die Sie besitzen oder besitzen. Darüber hinaus die Konvention Monitore nicht verboten chemischen Tätigkeiten durch Industrie-Deklarationen und Inspektionen vor Ort.

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  • Ulrich
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