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koordinierende Behörde

Ein Kommandant oder zugewiesenen Eigenverantwortung für die Koordination von spezifischen Funktionen von Tätigkeiten, bei denen Kräfte von zwei oder mehr Dienstleistungen oder zwei oder mehrere Kräfte desselben Dienstes. Der Kommandant oder Einzelperson hat die Befugnis, Beratung zwischen den beteiligten Einrichtungen bedürfen, aber muss nicht die Behörde, die Vereinbarung zu zwingen. Für den Fall, dass wesentliches Abkommen nicht erreicht werden kann, wird die Angelegenheit der Anstellungsbehörde.

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  • Ulrich
  • (Berlin, Germany)

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